AGB

1. Allgemeines
1.1 Alle unsere Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Aufträge können nur freibleibend entgegengenommen werden. Zusagen hinsichtlich der Menge, Liefertermine und Preise sind erst rechtsverbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt sind. Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Lieferschein und/oder Rechnung.
1.2 Abweichende Vertragsbestimmungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3 Der Kunde kann Rechte aus Verträgen mit uns weder abtreten noch verpfänden.
1.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980).
1.5 Erfüllungsort ist Bietigheim und Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit unseren Verträgen, auch für Forderungen aus Wechseln, Schecks und andern Urkunden, ist Amtsgericht Heilbronn sofern der Kunde Vollkaufmann ist.

2. Lieferung
2.1 Lieferungen werden von uns im Rahmen unserer Möglichkeiten, schnell und gewissenhaft ausgeführt oder veranlasst.
2.2 Ereignisse höherer Gewalt wie Katastrophen, Streik, Aussperrung, Fabrikations- und Lieferstörungen, Verkehrsstörungen, Währungsänderung und dergleichen, ferner Betriebsstörungen aller Art, berechtigen uns, die Lieferung angemessen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
2.3 Unsere Lieferungen erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist, frei Haus. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
2.4 Erfüllt der Besteller eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
2.5 Handelsübliche Lieferungen eines Minder- oder Mehrgewichts, maximal bis 5%, bleiben vorbehalten.

3. Untersuchungs- und Rügepflichten
3.1 Alle Reklamationen hinsichtlich Beschaffenheit, Anders- oder Falschlieferung, der gelieferten Menge, Gewicht oder Berechnung von Preisen müssen spätestens innerhalb von 24 Stunden – bei Gefriergütern innerhalb von 48 Stunden – nach Empfang der Ware durch eingeschriebenen Brief, Telegramm oder Telefax geltend gemacht werden.
3.2 Mängel, die auch bei sofortiger eingehender Untersuchung nicht zu erkennen sind, müssen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen vor dem Zeitpunkt, in dem mangelhafte Ware verderben würde, längstens aber innerhalb 4 Wochen nach Zugang der Ware gerügt werden. Unterlässt es der Kunde, die vorbezeichneten Mängel rechtzeitig zu rügen, verliert er sämtliche Ansprüche wegen dieser Mängel.
3.3 Reklamationen wegen Mindermengen oder Beschädigung von Waren werden nur dann anerkannt, wenn sie bei LKW-Transport vom Fahrer des LKW’s auf dem Frachtpapier bescheinigt worden sind.
3.4 Wird eine Teillieferung beanstandet, so bleibt der Vertrag in seinen übrigen Punkten in vollem Umfang bestehen. Dasselbe gilt bei aufeinanderfolgenden Teillieferungen.
3.5 Im Falle berechtigter und anerkannter Reklamationen können wir nach unserer Wahl entweder mangelfreien Ersatz oder die Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten und bezahlten Kaufpreises zurücknehmen.

4. Rücktrittsrecht
Wir sind berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen, insbesondere wenn vorangegangene Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt werden, oder ein Konkurs oder Vergleichsverfahren beantragt wird.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Jede Rechnung ist nach 21 Tagen netto (maßgebend hierfür ist das Rechnungsdatum) durch überweisung oder per Scheck zu bezahlen, sofern nicht im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wechsel nehmen wir nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen an. Jegliche anfallenden Spesen aus der Annahme von Wechseln trägt der Besteller.
5.2 Bei Zahlungsverzug eines Käufers erfolgen weitere Lieferungen lediglich gegen Vorkasse. Unser Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 4 bleibt unberührt.
5.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind von ihm Mahnkosten, Rechtsverfolgungskosten und Verzugszinsen in Höhe der von unserer Bank für Kontokorrentkredite berechneten Zinsen zu bezahlen.
5.4 Sofern Teilzahlungsvereinbarungen getroffen wurden, wird die gesamte Rechtsforderung sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate länger als 14 Tage in Verzug gerät oder einen Wechsel über einen Teilbetrag nicht einlöst.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferten Waren bleiben Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller unserer sonstigen bereits entstandenen und künftigen Forderungen gegen den Kunden einschließlich aller Nebenforderungen.
6.2 Solange der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ist er berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
6.3 Der Weiterverkauf darf nur dann erfolgen, wenn sich der Kunde gegenüber seinem Käufer das Eigentum vorbehält. Alle aus diesem Eigentumsvorbehalt dem Kunden zustehenden Rechte an der Ware tritt er hiermit im voraus zur Sicherung unserer Forderung an uns ab.

7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen eines von uns geschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen bestehen. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, unwirksame Vertragsbestimmungen durch wirksame Vertragsbestimmungen in der gehörigen Form zu ersetzten, die den unwirksamen Vertragsbestimmungen nach dem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommen. Entsprechend ist bei Vorliegen von Lücken im Vertrag zu verfahren.